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04.10.2008

Kostgeld

Ach, ich liebe ja solche Bücher in denen man eine Anleitung zum Leben entrümpeln, Sparen und solchem Krams erhält.

Eine Zeitlang zog ich es in Erwägung, Schuldenberaterin zu werden, aber das Problem ist meine Diplomatie.

Was ich an diplomatischem Geschick habe, ist künstlich anerzogen und verkrümelt sich, sobald ich unter Alkohol stehe oder mich für irgendwas zu arg begeistere. Und ähm ja, so als alten Bänker, kann es mich absolut entzücken, wenn ich einen Saldo ziehe und feststelle:

Heilige Scheiße! Da kommst du nie wieder raus!

Man sollte bei solchen Auskünften nicht so unheimlich begeistert und mitgerissen wirken und vor allem, wenn einem so etwas doch passiert, sollte man evtl. ein paar griffige Notausgänge haben, die nicht unbedingt im Vorschlag des Nebenverdienstes durch Telefonsex oder so bestehen.

Aber was zum Geier soll man einer frisch getrennten Mami mit betreuungsintensivem Nachwuchs, Hang zu Katalogbestellungen und 8 Zeitschriftenabos denn sonst empfehlen?

Übrigens: Zeitschriftenabos sind böse!

Genau wie "kauf' 3 und zahl 2!", denn eigentlich brauchst Du 1 schon nicht ...

Auch kommt mir in diesem Leben kein Handyvertrag mehr ins Haus, der zu Lasten eines meiner Konten geht. Seit ich mein Handy sozusagen auftanken muss, sind meine Handygebühren auf ca 25,- Euro im Jahr gesunken.

Öhm, ich wollte doch was ganz anderes ...

Also, ein nettes Streitthema zwischen Eltern und ihrem Nachwuchs ist das Kostgeld, das besagter Nachwuchs daheim abliefern soll, sofern der Nachwuchs eine Lehrstelle oder mehr hat.

Wußtet Ihr, dass die Höhe des Kostgelds sogar gesetzlich geregelt ist?

Ha!

Cool!

Also: von seinen Einkünften darf der holde Nachwuchserich 90,- Euro behalten. Der Rest geht an die ihn versorgenden Eltern.

Das findet Ihr in der Düsseldorfer Tabelle Satz 8

Kommentarstatus

Einspruch, gerade bei einem Abo kann man dank Bargeldprämie nahezu den kompletten Betrag einsparen. Ein Abo Vergleich lohnt sich sehr.

Veröffentlicht von: Rudi | 12.04.2009

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